Gemeinde Langkampfen
Startseite > Bürgerservice > Information > Neubürgerbroschüre
Bei "Putativösterreicherinnen"/"Putativösterreichern" handelt es sich um Personen, die von österreichischen Behörden mindestens 15 Jahre als österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger behandelt wurden, obwohl sie das gar nicht sind.
Wenn die Person nichts dafür kann, dass die österreichische Behörden sie mindestens 15 Jahre lang als Österreicherin/Österreicher behandelt haben (z.B. durch Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises oder Reisepasses), kann ein erleichterter Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Anzeige erfolgen. Wenn die Person den Zivil- oder Präsenzdienst in Österreich geleistet hat, entfällt die Frist von 15 Jahren.
Die Anzeige ist binnen sechs Monaten ab Kenntnis der fälschlichen Behandlung bei dem zuständigen Amt der Landesregierung einzubringen.
§ 57 Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG)
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
Aufenthalt
Bauen
Erben und Vererben
Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht (bisher: Sachwalterschaft)
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Grundbuch
Heirat
Jobs
Kfz
Kinderbetreuung
Menschen mit Behinderungen
Pension
Personalausweis
Reisepass
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Titel und Auszeichnungen
Umzug
Wohnen