Beiträge und Richtlinien

Die Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr werden in der Regel im April im Kindergarten durchgeführt. Prinzipiell ist eine Anmeldung aber auch während des Jahres möglich, sofern es freie Plätze gibt. Es werden nur Kinder aufgenommen, die das 3. Lebensjahr bereits vollendet haben.

Kinder, die nach ihrem Alter dem Schuleintritt am nächsten stehen und einen sprachlichen Förderbedarf haben, werden vorgereiht. Weitere Auswahlkriterien sind zum Beispiel die Berufstätigkeit der Mutter bzw. der Eltern und Alleinerziehende.

Fünfjährige Kinder, die am 31. August vor Beginn des Kinderbetreuungsjahres ihr fünftes Lebensjahr bereits vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden, sind verpflichtet, einen Kindergarten zu besuchen. Die Besuchspflicht besteht im Ausmaß von 20 Stunden an mindestens vier Werktagen pro Woche. 

Kinder, für die eine solche Besuchspflicht besteht, dürfen nur im Falle einer gerechtfertigten Verhinderung fernbleiben. Eine solche liegt insbesondere bei Erkrankung des Kindes oder der Eltern, bei Urlaub im Ausmaß von maximal drei Wochen sowie bei außergewöhnlichen Ereignissen vor.

 

Die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2019/2020 wurden vom Gemeinderat wie folgt festgesetzt.

1: Für 3-jährige Kinder (Stichtag zum 01.09.):

Betreuung von 07:00 bis 13:00 Uhr                                       47,00/Monat

Die Zahlungspflicht bleibt bei einem vorübergehenden Fernbleiben aufrecht (z. B. wegen Krankheit oder Urlaub der Eltern).

 

2: Für 4-jährige und 5-jährige Kinder:

Betreuung von 07:00 bis 13:00 Uhr                                        beitragsfrei

 

Anmerkung:

Alle 4 und 5-jährigen Kinder die den Kindergarten zwischen 07:00 und 13:00 Uhr besuchen, werden über das „Gratiskindergartenmodell“ des Landes bzw. Bundes abgewickelt. Das „Gratiskindergartenmodell“ des Landes/Bundes beinhaltet eine „Kernzeit“ von 20 Stunden pro Woche.

Die über diese Zeit hinausgehende Betreuungszeit (10 Stunden/Woche) wird von Seiten der Gemeinde beitragsfrei gehalten. Somit kann allen 4- und 5-jährigen Kindern ein beitragsfreier Kindergarten von Montag bis Freitag zwischen 07:00 Uhr und 13:00 Uhr angeboten werden.

 

Die Gebühren für die Nachmittagsbetreuung (13:00 – 17:00 Uhr) werden tageweise abgerechnet und sehen wie folgt aus:

Mittagstisch inkl. Betreuung von 13:00 – 14:00 Uhr: € 4,80/Tag

Betreuung von 14:00 – 17:00 Uhr: € 3,00/Tag