Liebe Wohnungswerbende, lieber Wohnungswerber,
der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.05.2020 neue Wohnungsvergaberichtlinien beschlossen, welche mit 01.10.2020 in Kraft treten. Ziel dieser Richtlinien ist es, die Vergabe von Wohnungen in einem objektiven, transparenten, sozialen und nicht diskriminierenden Verfahren abzuwickeln.
Es dürfen zukünftig nur mehr Personen als Wohnungswerber vorgemerkt
werden, die in Langkampfen seit zumindest drei Jahren ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz haben
oder in der Vergangenheit zumindest fünf Jahre ihren Hauptwohnsitz in Langkampfen hatten. Die genauen Wohnungsvergaberichtlinien finden Sie weiter unten.
Falls Sie eine Wohnung in Langkampfen benötigen und Sie nach den Wohnungsvergaberichtlinien für die Wohnungswerbendeliste vorgemerkt werden können, bitte wir Sie, den Erhebungsbogen für Wohnungsansuchende vollständig auszufüllen und samt den benötigten Dokumenten (Einkommensnachweise, ärztliche Bestätigungen, Mietenbestätigungen, etc.) an die Gemeinde zu übermitteln.
Für Fragen wenden Sie sich an unseren zuständigen Mitarbeiter, Herrn Dominik Adamoski.
Ansuchen_Mietwohnungen-Langkampfen[1].pdf herunterladen (0.23 MB)
Wohnungsvergaberichtlinien der Gemeinde Langkampfen