Gemeinde Langkampfen
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Folgende Förderungen im E-Mobilitätsbereich können beantragt werden:
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nur nach Vorlage der Rechnung, des Zulassungsscheins sowie dem ausgefüllten Antragsformular.
Voraussetzung E-Autos (derzeit keine Bundesförderung):Das Erstzulassungsdatum lt. Zulassungsschein darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Kaufdatum liegen.
Voraussetzungen E-Zweiräder/Lastenräder:Nachweis der Bundesförderung.
Die Förderungen gelten nur für Privatpersonen und nicht für Unternehmen.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere KollegInnen aus der Finanzverwaltung zur Verfügung.
Antragsformular Mobilitätsförderung (151 KB) - .PDF
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