Förderung E-Mobilität

Folgende Förderungen im E-Mobilitätsbereich können beantragt werden:


Elektro-Autos€ 1.000,00
E-Zweiräder (Klasse L1e, L3e)€ 200,00
Lastenräder u. E-Lastenräder€ 200,00


Die Auszahlung der Förderung erfolgt nur nach Vorlage der Rechnung, des Zulassungsscheins sowie dem ausgefüllten Antragsformular.

Voraussetzung E-Autos (derzeit keine Bundesförderung):
Das Erstzulassungsdatum lt. Zulassungsschein darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Kaufdatum liegen.

Voraussetzungen E-Zweiräder/Lastenräder:
Nachweis der Bundesförderung.

 
Die Förderungen gelten nur für Privatpersonen und nicht für Unternehmen.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere KollegInnen aus der Finanzverwaltung zur Verfügung.

 

 

Antragsformular Mobilitätsförderung (151 KB) - .PDF

Zuständig