Gemeinde Langkampfen
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Folgende Förderungen im E-Mobilitätsbereich können beantragt werden:
E-Bikes sowie Plug-In Hybrid Fahrzeuge werden seitens der Gemeinde seit 01.01.2023 nicht mehr gefördert.
Pro Jahr werden maximal € 15.000,00 durch die Gemeinde gefördert, wobei das Datum des Förderantrages gilt. Die Förderung gilt nur für Privatpersonen und nicht für Unternehmen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nur nach Vorlage der Rechnung, den Nachweis einer Bundesförderung sowie dem ausgefüllten Antragsformular.
Voraussetzungen:* Bundesförderung wurde gewährt
Antragsformular Mobilitätsförderung (713 KB) - .PDF
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