Kindergartengebühren

Zuständig

 

1: Für 3-jährige Kinder (Stichtag zum 01.09.):

Betreuung von 07:00 bis 13:00 Uhr                                    €   47,00/Monat

In den Tarifen ist die gesetzliche MWST. von derzeit 13 % enthalten

Die Zahlungspflicht bleibt bei einem vorübergehenden Fernbleiben aufrecht (z. B. wegen Krankheit oder Urlaub der Eltern).

2: Für 4-jährige und 5-jährige Kinder:

Betreuung von 07:00 bis 13:00 Uhr                                        beitragsfrei

 

Anmerkung:

Alle 4 und 5-jährigen Kinder die den Kindergarten zwischen 07:00 und 13:00 Uhr besuchen, werden über das „Gratiskindergartenmodell“ des Landes bzw. Bundes abgewickelt. Das „Gratiskindergartenmodell“ des Landes/Bundes beinhaltet eine „Kernzeit“ von 20 Stunden pro Woche.

Die über diese Zeit hinausgehende Betreuungszeit (10 Stunden/Woche) wird von Seiten der Gemeinde beitragsfrei gehalten. Somit kann allen 4- und 5-jährigen Kindern ein beitragsfreier Kindergarten von Montag bis Freitag zwischen 07:00 Uhr und 13:00 Uhr angeboten werden.

b) Festsetzung der täglichen Gebühren: Die Gebühren für die Nachmittagsbetreuung werden tageweise abgerechnet.

 

Die Gebühren für die Nachmittagsbetreuung (13:00 – 17:00 Uhr) werden tageweise abgerechnet und sehen wie folgt aus:

Kindergärten Ober- und Unterlangkampfen:

Tarif 1: Mittagstisch inkl. Betreuung von 13:00 – 14:00 Uhr: € 4,80/Tag

Tarif 2: Ohne Mittagstisch - wenn der Abholtermin um 13:00 Uhr nicht eingehalten wird - zusätzlich € 3,00/Tag

Kindergarten Unterlangkampfen:

Tarif 3: Betreuung von 14:00 – 17:00 Uhr: € 3,00/Tag

Tarif 4: Ist ein Kind bis 14:00 Uhr angemeldet, wird aber später abgeholt, gilt für diesen Tag zusätzlich der Nachmittagstarif von = € 3,00/Tag.

In diesen Tarifen ist bereits die gesetzliche MWST. von derzeit 13 % enthalten!