Freizeitwohnsitzabgabe

Zuständig

Ab 1. Jänner 2020 ist laut Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetzes, LGBl. Nr. 79/2019 eine Abgabe für die Verwendung eines Wohnsitzes als Freizeitwohnsitz zu entrichten (Freizeitwohnsitzabgabe). Freizeitwohnsitze sind Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, die nicht der Befriedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen verbundenen Wohnbedürfnisses dienen, sondern zum Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweilig zu Erholungszwecken dienen. Auch wenn keine Eintragung im Freizeitwohnsitzverzeichnis besteht, ist die Abgabe zu entrichten. Zu beachten ist, dass mit der Entrichtung der Freizeitwohnsitzabgabe ein illegaler Freizeitwohnsitz nicht legalisiert wird. 

Die Abgabe ist vom Eigentümer des Freizeitwohnsitzes selbst zu bemessen. Dafür muss die Nutzfläche des Freizeitwohnsitzes ermittelt werden. Der zu entrichtende Betrag ergibt sich aus der vom Gemeinderat erlassenen Verordnung vom 26.11.2019 über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe: 

a)    bis 30 m² Nutzfläche mit € 170,00
b)    von mehr als 30 m² bis 60 m² Nutzfläche mit € 340,00
c)    von mehr als 60 m² bis 90 m² Nutzfläche mit € 495,00
d)    von mehr als 90 m² bis 150 m² Nutzfläche mit € 710,00
e)    von mehr als 150 m² bis 200 m² Nutzfläche mit € 995,00
f)     von mehr als 200 m² bis 250 m² Nutzfläche mit € 1.280,00
g)    von mehr als 250 m² mit € 1.560,00 

Dieser Betrag ist unaufgefordert bis 30. April eines jeden Jahres auf das Konto der Gemeinde Langkampfen unter Angabe der Nutzfläche zu entrichten. Änderungen der Nutzfläche, beispielsweise durch Umbauten, können sich auf die Abgabenhöhe auswirken. 

Wird ein Freizeitwohnsitz unbefristet oder länger als ein Jahr an ein und dieselbe Person vermietet, verpachtet oder sonst überlassen, ist die Abgabe vom Mieter, Pächter etc. zu entrichten. Bitte informieren Sie diesen rechtzeitig über seine Verpflichtung.

Weitere Informatione finden Sie im Informationsschreiben der Tiroler Landesregierung: 

Datei herunterladen: PDFInformation zur Freizeitwohnsitzabgabe