Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 21 Abs. 2 TBO 2011 mindestens 2 Monate vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen.

Bitte mitbringen:

  • Anzeige formlos,

  • Bauplan zum Bauvorhaben (in 2-facher Ausfertigung)

  • Lageplan

  • Zuständig