Gemeinde Langkampfen
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Tagsätze 2024
Die Tiroler Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 09.01.2024 der Verrechnung folgender Tagsätze auf der Basis von 30 Verrechnungstagen pro Monat für die Betreuung und Pflege von Personen im Altenwohn- und Pflegeheim Langkampfen ab dem 01.01.2024 zugestimmt:
Die angegebenen Tagsätze verstehen sich ohne allfällige Umsatzsteuer.
Ab dem 3. Tag der krankheitsbedingten Abwesenheit ist ein um 10% verminderter Tagsatz (=Freihaltetagsatz) zu verrechnen.
Selbstzahler haben entsprechend den Pflegegeldstufen die gesamten Bruttoverpflegungskosten (somit zuzüglich 10 % Umsatzsteuer) zu entrichten.
Kurzzeitpflege je nach Verfügbarkeit möglich. Tarife für die Kurzzeitpflege sind die angegebenen Tagsätze plus 10% Zuschlag sowie zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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