Gemeinde Langkampfen
Startseite > Bürgerservice > Aktuelles > Umweltkalender
Absolventinnen/Absolventen einer inländischen höheren Bundeslehranstalt (HBLA) haben die Möglichkeit, um die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieurin"/"Ingenieur" (Ing.) anzusuchen.
Auch ohne inländische HBLA-Reifeprüfung kann ein Ingenieurtitel beantragt werden.
Für die Erlangung der Qualifikation "Ingenieurin" bzw. "Ingenieur" ist ein Qualifikationsnachweis im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens durch Absolvierung eines Fachgesprächs zur fachlichen Praxis zu erbringen.
Mit inländischer HBLA-Reifeprüfung:
Ohne inländische HBLA-Reifeprüfung:
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (→ BML)
Die Unterlagen sind entweder im Original oder in gerichtlich bzw. notariell beglaubigter Abschrift vorzulegen.
Es ist eine genaue Tätigkeitsbeschreibung im Umfang von drei Seiten erforderlich.
Für den Antrag
Zusätzlich
Bei positiver Erledigung des Antrags
Bei der Antragstellung sollte kein Bargeld beigelegt werden. Die Gebühren werden per Zahlschein eingefordert.
Ingenieurgesetz (IngG)
Ingenieur Qualifikationsbezeichnung − Antrag
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
Aufenthalt
Bauen
Erben und Vererben
Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht (bisher: Sachwalterschaft)
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Grundbuch
Heirat
Jobs
Kfz
Kinderbetreuung
Menschen mit Behinderungen
Pension
Personalausweis
Reisepass
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Titel und Auszeichnungen
Umzug
Wohnen